PRESSEMITTEILUNG |
NEUSTART KULTUR: Initiative Musik verschickt erste Zusagen für Musikclubs, Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals |
Bereits über 400 Anträge von Musikclubs eingegangen, Initiative Musik startet mit den BewilligungenAntragsschluss für das Programm für Veranstalter*innen und Musikfestivals bis zum 30. November 2020 verlängert |
Berlin, 30. Oktober 2020 |
Musikclubs |
Die Fördermittel des NEUSTART-KULTUR-Teilprogramms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)“ sind bereits vor dem Antragsschluss am 31. Oktober 2020 komplett beantragt. Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs war sehr groß. So gingen bei der Initiative Musik aus dem gesamten Bundesgebiet bereits 440 Anträge ein. Die ersten knapp 70 Bewilligungen für eine Förderung wurden bereits erteilt. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Die Resonanz der Musikclubbetreiberinnen und -betreiber war erwartungsgemäß hoch. Wir wissen, wie wichtig dieses Programm in diesen außerordentlich schwierigen Zeiten für die Branche ist. Die über 400 Anträge werden aktuell geprüft und die Fördermittel so schnell wie möglich ausgereicht, damit die Clubs weiter Musikprogramme planen und realisieren können.“ Für dieses Teilprogramm von NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung insgesamt 27 Millionen Euro zur Verfügung. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere wie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können. Die Fördersumme beträgt dabei bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben und maximal 150.000 Euro. Das Programm leistet damit einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft in Deutschland, denn mit ihren Konzerten tragen die Musikclubs maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland bei – ganz gleich, ob in den Metropolen oder im ländlichen Raum. Antragsfrist für das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm für Veranstalter*innen und Musikfestivals bis zum 30. November 2020 verlängert Das Antragsverfahren für das Teilprogramm für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Für dieses Teilprogramm von NEUSTART KULTUR stehen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung, die noch nicht komplett ausgeschöpft sind. Für die vollständig eingereichten und geprüften Anträge startete die Initiative Musik in dieser Woche den Versand der Förderzusagen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Programm wird die Initiative Musik mit zusätzlichen Mitteln für insgesamt drei Teilprogramme ausgestattet. Auch die Künstler*innenförderung der Initiative Musik wurde mit zusätzlich 10 Millionen Euro mehr Mitteln aufgestockt. NEUSTART KULTUR – Veranstalter*innen und Musikfestivals Kategorien 1 bis 6: Veranstalter*innen Kategorie 1 – bis zu 75.000 Euro pro Jahr bis zu 50 Konzerte, bis zu 30.000 Tickets, bis 1 Mio. Euro Umsatz Kategorie 2 – bis zu 150.000 Euro pro Jahr mind. 51 Konzerte, mind. 30.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio. Euro Umsatz Kategorie 3 – bis zu 200.000 Euro pro Jahr mind. 200 Konzerte, mind. 150.000 verkaufte Tickets, 5-10 Mio. Euro Umsatz Kategorie 4 – bis zu 400.000 Euro pro Jahr mind. 300 Konzerte, mind. 250.000 verkaufte Tickets, 10-20 Mio. Euro Umsatz Kategorie 5 – bis zu 600.000 Euro pro Jahr mind. 400 Konzerte, mind. 500.000 verkaufte Tickets, 20-100 Mio. Euro Umsatz Kategorie 6 – bis zu 800.000 Euro pro Jahr mind. 700 Konzerte, mind. 1 Mio. verkaufte Tickets, über 100 Mio. Euro Umsatz Kategorien 7 bis 9: MusikfestivalsKategorie 7 – bis zu 75.000 Euro bis 10.000 verkaufte Tickets, bis 1 Mio. Euro Umsatz Kategorie 8 – bis zu 150.000 Euro über 10.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio. Euro Umsatz Kategorie 9 – bis zu 250.000 Euro über 30.000 verkaufte Tickets, über 5 Mio. Euro Umsatz Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Förderanträge können bis zum 30. November 2020 eingereicht werden. Weitere Informationen: www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals/ und https://www.initiative-musik.de/ |